Benefits
Vorsorge Plus
Finanzierung BVG 60% Arbeitgeber / 40% Arbeitnehmer
Bezahlte Pausen
Eine kurze, bezahlte Kaffee-/Teepause von 15 Min. wird bei einer Präsenz von 4:75 Std. und 30 Min ab 7 Std während der Arbeitszeit und unter Berücksichtigung der dienstlichen Bedürfnisse gewährt. Die Pausen müssen zwischen den Einsätzen bezogen werden, nicht an Randzeiten.
Aus- und Weiterbildung
Kurskosten werden bei betrieblichen Interesse voll übernommen. Abgeltung zeitlicher Aufwand: Die Mitarbeiterin hat ihrem Beschäftigungsgrad entsprechend eine zeitliche Abgeltung zu Gute
Zulagen / Spesen
- Abenddienst- ab 20 Uhr und Wochenenddienstzulagen 8Fr/Std., ab 1.1.2024 10/Std. - Pikett unter der Woche (17:00 bis 7:00) Entschädigung von 40 Franken festgelegt. Tertiär Pikett am Wochenende (7:00 bis 7:00) Entschädigung von 60 Franken festgelegt. Tertiär
Kinderzulagen Plus
Zusätzlich zu den kantonalen Kinderzulagen, gibt es Betreuungszulagen nach Kantonalen Bestimmungen.
Entschädigung Arbeitsweg
Benützt die Arbeitnehmerin ihr Privatfahrzeug für die Arbeit Entschädigung pro Km. 80 Rappen
ÖV-Anbindung
Stützpunkt Ittigen befindet sie gerade neben dem RBS Bahnhof. Stützpunkt Bolligen Ortsbus 100m Busstation Sternen. (3 Min. RBS- Station Bolligen)